Veranstaltungen aus dem Landesverband
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Rechtsanwalt Dr. Markus Artz informierte in Koblenz über die wichtigsten Vorsorgethemen

Gut vorgesorgt mit Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und Testament

Koblenz, 30. Oktober 2025 – Die Senioren Union Koblenz lud gemeinsam mit dem Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e. V. zu einem informativen Vortrag ins Weinhaus Antonius in Moselweiß ein. Zahlreiche Interessierte nutzten die Gelegenheit, sich über rechtliche und praktische Fragen rund um Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung und Testament zu informieren. Referent des Abends war der Fachanwalt für Erbrecht Dr. jur. Markus Artz, der in seinem Vortrag unter dem Titel „Gut vorgesorgt mit Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und Testament – die wichtigsten 10 Punkte“ die zentralen Themen der persönlichen und rechtlichen Vorsorge anschaulich erläuterte.

Zentrale Themen des Vortrags

Dr. Artz führte aus, dass eine Vorsorgevollmacht unerlässlich ist, um sicherzustellen, dass im Falle von Krankheit oder Bewusstlosigkeit eine vertraute Person rechtswirksam Entscheidungen treffen kann. Seit 2023 existiert zwar ein eingeschränktes „Notvertretungsrecht“ für Ehegatten, dieses gilt jedoch nur für einen Zeitraum von sechs Monaten und ausschließlich für Gesundheitsangelegenheiten – ein umfassender Vorsorgeschutz ist damit nicht gewährleistet.

Anhand praktischer Beispiele erläuterte er, wie Testamente und Erbverträge rechtssicher gestaltet werden können. Besonders hob er hervor, dass ein Testament stets eigenhändig und vollständig handschriftlich verfasst oder notariell beurkundet werden müsse. Dabei könne man mit klaren Formulierungen Streitigkeiten unter Erben vermeiden und auch komplexe Fälle, etwa bei Immobilien oder Auslandsbezug, rechtssicher regeln.

Ein weiterer Schwerpunkt lag auf dem Pflichtteilsrecht und den Rechten von Ehepartnern und Kindern. Dr. Artz betonte, dass Pflichtteilsansprüche häufig unterschätzt würden und bei unklaren Testamenten zu erheblichen finanziellen Belastungen führen könnten. Zudem erklärte er praxisnah die gesetzliche Erbfolge sowie die Erbschaftsannahme und -ausschlagung, die oftmals mit Fristen und Fallstricken verbunden seien.

Internationale Aspekte und praktische Hinweise

Zum Abschluss ging Dr. Artz auf das internationale Erbrecht ein, das seit Inkrafttreten der EU-Erbrechtsverordnung im Jahr 2015 maßgeblich durch den letzten gewöhnlichen Aufenthaltsort des Erblassers bestimmt wird. Gerade bei längeren Auslandsaufenthalten oder Immobilienbesitz im Ausland, etwa in Spanien, sei eine fachkundige Beratung unerlässlich, um ungewollte Rechtsfolgen zu vermeiden.

Mit vielen konkreten Beispielen, praxisnahen Tipps und einem klaren Überblick über die rechtlichen Grundlagen vermittelte Dr. Artz den Zuhörerinnen und Zuhörern Sicherheit im Umgang mit den sensiblen Themen der persönlichen Vorsorge. Im Anschluss an seinen Vortrag stand er für zahlreiche Fragen zur Verfügung – ein Angebot, das die Besucher rege nutzten.
 

Über den Referenten

Dr. Markus Artz, LL.M., ist Fachanwalt für Erbrecht und Familienrecht, zertifizierter Testamentsvollstrecker sowie Mitbegründer der Kanzlei Dr. Artz · López & Col. in Koblenz und Barcelona. Seit über 25 Jahren berät er Mandanten zu den Themen Erbrecht, Vermögensnachfolge und Vorsorgegestaltung. Seine besondere Expertise liegt im deutsch-spanischen Erbrecht. Neben seiner anwaltlichen Tätigkeit ist er Autor zahlreicher Fachbeiträge und Referent an Bildungseinrichtungen.
 

Kontakt

Kanzlei für Erbrecht – Dr. Artz · López & Col.
Koblenzer Straße 8D, 56073 Koblenz
Tel.: 0261 / 94 23 173
E-Mail: mail@artzlopez.com
Web: www.artzlopez.com